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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten der dataTec AG und des Nutzers sowie die Abwicklung der zwischen dem Nutzer und der dataTec AG geschlossenen Verträge.
Die dataTec beliefert ausschließlich Industrie und Gewerbe sowie Bildungs- und kommunale Einrichtungen.
Betreiberinformationen
dataTec AG
Ferdinand-Lassalle-Str. 52
D-72770 Reutlingen
Sitz: Reutlingen - Handelsregistereintrag: Amtsgericht Stuttgart HRB 759188
Vorstand: Markus Kohler, M.A. | Hans Steiner, Dipl.-Ing. (FH) | Uwe Scheihing, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Frank Heller, Dipl.-Ing.
USt.-IdNr.: DE 146476828 | DUNS Nr.: 319931267
Telefon +49 7121 / 51 50 50
Fax +49 7121 / 51 50 10
E-Mail info@datatec.eu
Web www.datatec.eu
dataTec ist eine Schutzmarke.
Abbildungen und Marke gehören den jeweiligen Markeninhabern.
Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Verkaufsbedingungen der dataTec AG im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (AGB)
1. Allgemeines - Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, insbes. für Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen sowie Schuldverhältnisse durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Vertragsanbahnungen und ähnliche geschäftliche Kontakte zwischen dataTec und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“). Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen in der Fassung, die wir dem Besteller bei Zustandekommen des jeweiligen Schuldverhältnisses bekannt gegeben haben.
b. Das Produktangebot, auch in unserem Online-Shop, richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Besteller bestätigt dies mit seiner Registrierung und im Rahmen der Bestellung im Online-Shop.
c. Unsere Allgemeine Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis und ohne gesonderten Widerspruch von uns im Einzelfall, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
d. Ändert dataTec diese Bedingungen, werden diese Bedingungen bei Dauerschuld-verhältnissen in der schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt und nicht innerhalb eines Monats widerspricht. dataTec wird in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Verkaufsbedingungen wirkt.
2. Vertragsschluss
a. Die Angebote von dataTec sind freibleibend. Angaben in Prospekten, Online-Angeboten und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
b. Vertragsschluss im Online-Shop: unsere Angebote sind unverbindlich.
aa. Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. dataTec kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten Werktags des auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
bb. dataTec wird dem Besteller unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von dataTec angenommen, sobald wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Vertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande.
c. Beschaffenheit der Waren und Leistungen, Definition des Begriffs „Garantie“
aa. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zu Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. dataTec ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch dataTec nicht übernommen.
bb. Sofern Produktangebote den Hinweis „x Jahre Garantie“ enthalten, ist damit stets die produktbezogene Garantie des Herstellers gemeint, deren Inhalt allein vom Hersteller (Garantiegeber) festgelegt wird. Details hierzu können auf der jeweiligen Herstellerseite nachgelesen oder bei dataTec AG nachgefragt werden. Eine Garantie im Rechtssinne wird von der dataTec AG damit nicht zugesagt (vgl. zur Garantie unten Ziffer 8.f).
cc. Technische Auskünfte durch dataTec, beratende Tätigkeiten, Produktvorführungen und Testmessungen, gehören nur dann zu dem von dataTec geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vertraglich in Text- oder Schriftform vereinbart wurde.
d.Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. dataTec ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang anzunehmen.
e. MDer Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch dataTec zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vorlieferanten.
3. Preise
a. Die Preise in Euro gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b. Die in Werbe-Mailings oder anderen temporäre Werbeunterlagen abgedruckten Preise sind die am Tag der Drucklegung oder für den in der Werbung angegebenen Zeitraum gültigen Preise. Preisänderungen bleiben bis zur Annahme des Angebots durch die dataTec vorbehalten.
c. Für Angebote, die auf der Website der dataTec AG oder in Textform angeboten werden, gelten grundsätzlich die jeweils gültigen Listenpreise der Hersteller, die sich kurzfristig ändern können. Evtl. Rabatte (Mengenrabatte o. ä.) werden im Angebot ausgewiesen.
4. Zahlungsbedingungen
a. Rechnungen werden als E-Rechnung an die vom Besteller/Rechnungsempfänger allgemein oder individuell angegebene E-Mail-Adresse oder an dessen Bestell-E-Mailadresse gesendet, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Gutschrift der Zahlung auf unserem Konto.
dataTec ist berechtigt Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.
c. Für Verträge, die unmittelbar in dem Onlineshop der dataTec AG geschlossen werden, gelten vorrangig vor diesen AGB die auf der Homepage der dataTec AG auf der Seite „Bestellinformationen“ im Onlineshop unter „https://www.datatec.eu/bestellinformationen“ geregelten weiteren Zahlungs- und Lieferbedingungen.
d. Sofern ein Zahlungstermin nicht vereinbart ist, richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. dataTec ist berechtigt, für jede Mahnung EUR 10,00 in Rechnung zu stellen.
e. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.
f. Der Besteller hat nur ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch dataTec anerkannt wurden.
Eine Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
g. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
h. Im Falle von Lastschriftretouren oder nicht eingelösten Schecks werden alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.
5. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen, Vorbehalt der Selbstbelieferung, Verzug, Unsicherheitseinrede, Ratenzahlung
a. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns als verbindlich bezeichnet wurden. Sie bedürfen der Text- oder Schriftform.
b. Wir geraten ausschließlich durch Mahnung des Bestellers in Verzug, auch wenn eine Zeit nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist.
Bei Lieferverzug durch dataTec ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist, in der Regel von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf von der Bestellung hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten.
c. Da wir unsere Produkte in der Regel von Herstellern/Lieferanten beziehen, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn wir trotz deckungsgleicher Bestellungen selbst nicht rechtzeitig oder richtig beliefert werden.
Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse, oder sonstige, von dataTec nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, insbesondere auch wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten, wird die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen verlängert, auch wenn wir uns bereits in Verzug befinden Dies gilt insbesondere auch bei mangelhafter oder fehlender Selbstbelieferung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen wie Anordnungen und Warnungen, zum Beispiel bei Epidemien oder Pandemien sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Bestellers. Unbeschadet des Rücktrittsrechts gemäß Ziff. 5.c. sind wir auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich ebenfalls entsprechend, wenn die Parteien über eine Änderung der Lieferung oder Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
d. dataTec ist zu Teillieferungen berechtigt.
e. Wird für dataTec nach Vertragsschluss erkennbar, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, so hat der Besteller bei sonst fehlender Vorleistungspflicht für seine Gegenleistung Sicherheit zu leisten. Besteht unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware, so können wir von dem Besteller verlangen, dass er in Höhe unserer Beschaffungskosten oder nach unserer Wahl in Höhe von 50 % seiner Gegenleistung vorleistet und für den Restbetrag Sicherheit leistet. Im Übrigen gilt § 321 BGB.
f. Befindet sich der Besteller im Fall vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug, tritt Fälligkeit der gesamten Restforderung ein. Ferner werden Stundungsabreden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
6. Versendung, Gefahrübergang, Transportversicherung
a. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist.
b. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, unabhängig von der Regelung der Transportkosten, mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über, sofern es sich nicht um eine Bringschuld handelt. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
dataTec versichert den Transport der Lieferung automatisch auf Kosten des Bestellers, sofern der Besteller vor der Versendung der Ware nicht ausdrücklich mitteilt, dass er selbst eine Transportversicherung für die Lieferung abschließt.
c. Der Besteller hat die Ware bei Empfang der Sendung unverzüglich auf äußere Beschädigungen zu überprüfen (Verpackung, Öffnungsspuren am Paket, etc.) und diese in geeigneter Weise zu dokumentieren (Foto).
Jegliche Schäden oder Unregelmäßigkeiten an der Verpackung oder am Produkt sind bei Entgegennahme auf dem Lieferschein oder im Frachtbrief schriftlich festzuhalten.
Alle Schäden und Verluste, auch erst später erkennbare verdeckte Transportschäden/-verluste, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung (§ 438 Abs. 2 HGB) der dataTec schriftlich oder in Textform anzuzeigen, damit Regressansprüche gegen den Transporteur geltend gemacht werden können. Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Anzeigepflicht kann den Ausschluss der Haftung der Transportversicherung begründen, da dann eine ordnungsgemäße Lieferung vermutet wird.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dataTec oder dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
d. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch ist dataTec verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. dataTec behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware einzulagern. Die Kosten der Einlagerung trägt der Besteller.
7. Eigentumsvorbehalt
a. dataTec behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Zahlungsansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Abweichend von § 449 Abs. 2 BGB ist dataTec berechtigt, die Gegenstände ohne vom Kaufvertag zurückzutreten herauszuverlangen, wenn der Besteller sich mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise in Verzug befindet.
b. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig durchzuführen.
c. Der Besteller ist verpflichtet, dataTec einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Soweit dataTec im Fall einer Pfändung Klage nach § 771 ZPO erhebt und der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dataTec entstandenen Ausfall.
d. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden oder zu vermischen. Die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für dataTec, der Besteller verwahrt den entstehenden Gegenstand (Neuware) für dataTec mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht dataTec gehörenden Gegenständen steht dataTec Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von dataTec gelieferten Gegenstände zum Wert der Neuware ergibt.
Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, überträgt der Besteller bereits jetzt an dataTec das künftige Eigentum bzw. im vorstehend beschriebenen Verhältnis das Miteigentum. Wird der Liefergegenstand mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt dataTec, soweit die Hauptsache dataTec gehört, dem Besteller anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 3 genannten Verhältnis.
e. Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder die Neuware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich Mehrwertsteuer der von dataTec gelieferten und weiterveräußerten Ware an dataTec ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. dataTec nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Besteller zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an dataTec geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. dataTec behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen von dataTec ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an dataTec verpflichtet.
f. dataTec verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dataTec.
8. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel), Prüfungspflichten, Rückgabe
a. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln setzen voraus, dass der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b. dataTec ist berechtigt, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
Die Pflicht von dataTec, die zum Zwecke der Nacherfüllung oder zur Rücknahme der ersetzten Sache erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache. Das Recht des Bestellers gemäß § 439 Abs. 3 S. 1 BGB, die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu verlangen, ist in der Höhe beschränkt auf 150 % des Kaufpreises der Sache in mangelfreiem Zustand oder 200 % des mangelbedingten Minderwerts. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz sowie Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt.
Im Übrigen bestehen Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
c. Wurden vom Besteller gebrauchte Waren gekauft, sind seine Rechte wegen Mängeln ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche aus einer von dataTec erteilten Zusicherung (Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantie (§ 443 BGB) oder wenn dataTec den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB). Dies gilt außerdem nicht für Schadensersatzansprüche, jedoch ist die Haftung ausgeschlossen für Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger mangelhafter Lieferung, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, mindestens grob fahrlässig verursachte Schäden, Schäden die in den Schutzbereich einer von dataTec erklärten Zusicherung (Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Garantie (§ 443 BGB) fallen, sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
d. Wird die bestellte Ware von dataTec ordnungsgemäß geliefert, ist ein Rücktritt und die Rücksendung der Ware nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von dataTec möglich. dataTec erhebt in diesem Fall für die Vertragsauflösung und Rücknahme eine Aufwandsentschädigung von mindestens 30% des Rechnungsbetrages für Überprüfung und Wiedereinlagerung der Ware. Zwingende Voraussetzung für die Rücknahmezustimmung ist außerdem, dass die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers, vollständig, unbeschädigt, original verpackt und versichert mit unserem Rücknahmeschein an dataTec zurück geliefert wird.
Hat dataTec einem Rückgaberecht zugstimmt, erlischt dieses spätestens 2 Wochen nach Zustimmung und Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung. Maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei dataTec.
e. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
f. Beschaffenheitsvereinbarungen
aa. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben im Vertragsverhältnis zu dataTec keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
bb. Technische Datenblätter, die von uns herausgegeben werden, bilden einen Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung. Eigenschaften, Verwendungen oder öffentliche Äußerungen, die wir aufgestellt haben oder die ein anderes Glied der Vertragskette aufgestellt hat, gehören nur zu den geschuldeten Anforderungen, soweit sie im Vertrag ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
cc. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB und keine Garantie im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Leistet ein dritter Hersteller eines Produktes eine Garantie, wird diese an den Besteller weitergegeben; der Umfang der gegebenenfalls erteilten Herstellergarantie ergibt sich aus den Garantiebedingungen des dritten Herstellers. Entsprechendes gilt für Garantieerweiterungen oder Care Packs des Herstellers.
g. Für die Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln gilt folgendes: bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Garantien (§ 443 BGB) oder wenn dataTec den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB), gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung. Alle übrigen Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren in einem (1) Jahr. Entsprechendes gilt auch für
h. Rückgriffsansprüche (§ 445a BGB)
Rückgriffsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn dataTec den Mangel zu vertreten hat; wird der Besteller von einem Abnehmer auf Nacherfüllung in Anspruch genommen, so stehen ihm Rückgriffsansprüche gegen dataTec nur zu, wenn er dataTec seinerseits Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat. Rückgriffsansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn dataTec nicht seinerseits zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt gewesen wäre. Rückgriffsfähig sind nur Nacherfüllungsaufwendungen, die zu einer erfolgreichen Nacherfüllung geführt haben. Hat der Besteller die Kaufsache zurückgenommen oder der Abnehmer den Kaufpreis gemindert, so stehen dem Besteller Rückgriffsansprüche gegen dataTec nur zu, wenn er Rücknahme oder Minderung nicht durch Nacherfüllung hätte abwenden können. In der Höhe ist der Rückgriffsanspruch des Bestellers auf die Höhe des Netto-Kaufpreises der betroffenen Ware beschränkt.
9. Haftungsbeschränkungen
a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet dataTec bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
b. Auf Schadensersatz haftet dataTec – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet dataTec, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
aa. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bb. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von dataTec jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
c. Die sich aus Ziffer 9b. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden dataTec nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit dataTec einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
d. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn dataTec die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen
Der Besteller ist verpflichtet, dataTec von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen dataTec wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von dataTec bezogenes Produkt, das in ein anderes Endprodukt eingebaut wurde, verursacht worden ist, wenn der Preis des von dataTec gelieferten Produkts in keinem angemessenen Verhältnis zum Verkaufspreis des Endprodukts steht. Die Angemessenheit ist dann überschritten, wenn der Verkaufspreis des Endproduktes das 2.000-fache des Kaufpreises für das von dataTec gelieferte Produkt übersteigt.
11. Testgeräte-Service
a. dataTec wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, bereits im Vorfeld Informationen zu erteilen, wenn Produkte zukünftig abgekündigt werden und/oder zukünftig nicht mehr lieferbar sein werden, und entsprechende Ersatzempfehlungen auszusprechen Die Erteilung derartiger Informationen ist nicht immer möglich; der Besteller hat keinen Rechtsanspruch auf die Erteilung entsprechender Informationen, auch wenn er um derartige Informationen explizit gebeten hat.
b. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zum Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie auf der Homepage von dataTec, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. Weicht die Beschreibung eines Artikels von der Beschreibung des Herstellers ab, so gelten im Zweifel die Angaben des Herstellers. dataTec ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch dataTec nicht übernommen.
c. Der Testgeräte-Service ist für den Besteller 5 Arbeitstage kostenlos, die Verlängerung der Testzeit ist nach Rücksprache gegen die jeweils gültige Gebühr möglich. Bei den zum Test und/oder Überbrückung überlassenen Messgeräten besteht kein Anspruch auf eine gültige Kalibrierung. dataTec haftet nicht für die Messungen und der daraus resultierenden Schäden.
d. dataTec übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und/oder Rechtzeitigkeit von Informationen im Rahmen des Testgeräte-Service. Die Information, dass ein Produkt nicht mehr lieferbar sein wird, beinhaltet nicht die Aussage, dass das Produkt auch über andere Lieferwege nicht mehr erhältlich ist. Falls dataTec ein Ersatzprodukt benennt, obliegt es dem Besteller zu prüfen, ob das empfohlene Produkt sich für seine Zwecke eignet. Eine Haftung für die Verwendungsfähigkeit des Ersatzproduktes wird von dataTec nicht übernommen.
e. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11 gelten nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Informationen durch dataTec. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von dataTec zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden und/oder bei Verlust des Lebens.
12. Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz der dataTec AG (in Reutlingen).
b. Das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt für die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
c. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, in Reutlingen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. dataTec steht es jedoch frei, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
d. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
13. Export, Wiederausfuhr
a. Die Wiederausfuhr der Ware aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und/oder US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht gestattet. Wir sind gesetzlich und auch im Verhältnis zu Lieferanten verpflichtet, die Exportbeschränkungen des nationalen und internationalen Rechts, insbes, des EU- und US-amerikanischen Rechts, zu beachten und diese Beschränkungen auch dem Besteller aufzuerlegen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Regelungen ebenfalls zu beachten Wir sind deshalb gehalten, erst dann Aufträge anzunehmen, wenn die Frage des Endverbleibes bzw. Verwendungszweckes der Ware geklärt ist, und bitten Sie deshalb um eine entsprechende Mitteilung. Siehe hierzu die jeweilige Herstellerseite. Die Information zu einem Export - auch über Dritte, ist uns jeweils bereits vor Auftragsannahme vom Besteller anzuzeigen. Desweiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Gewährleistung zu den genannten Preisen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beansprucht werden kann.
b. FLIR Lizenz- und Exportbestimmungen: Bei FLIR Systemen handelt es sich um Dual-Use Produkte (d.h. Güter die in zivilen als auch militärischen Anwendungsbereichen eingesetzt werden können). Diese Waren, Technologien oder Software dürfen nicht eingesetzt werden zum Design, zur Entwicklung, zur Produktion oder zum Nutzen von nuklear-, chemischen oder biologischen Waffen oder Flugkörpern. Die entsprechende Exportgenehmigung muss bei der zuständigen Behörde vor einem temporären oder permanenten Export in alle Länder außerhalb der EU beantragt und genehmigt werden (Verordnung (EC) Nr. 428/2009).
Wir verweisen auf die Exportbestimmungen des Herstellers. Die Überlassung der Waren erfolgt generell nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung gemäß den Gebrauchshinweisen des Herstellers. Auf Anforderung stellen wir dem Besteller diese Gebrauchshinweise vor der Bestellung zur Verfügung.
14. Datenschutzhinweis
a. Personenbezogene Daten verarbeiten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Für die Auftragsverarbeitung gelten ergänzend unsere Datenschutzregelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DS-GVO. Personenbezogene Daten des Bestellers werden von dataTec ausschließlich zur Kundenbetreuung und -Information gespeichert.
15. Telefongespräche
Um Ihnen bestmöglichen Service zu bieten und neue Mitarbeiter zu schulen, hören wir Telefongesprächen gelegentlich zu oder zeichnen diese auf. Wenn Sie dies nicht möchten, weisen Sie bitte Ihre(n) Kundenbetreuer(in) gleich zu Beginn des Gesprächs darauf hin. Vielen Dank.
Reutlingen, August 2025